Allgemeine geschaftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER BAUSPARKASSE DER TSCHECHISCHEN SPARKASSE AG

Sehr geehrte Klienten,

wir bedanken uns, dass Sie für die Finanzierung Ihres besseren Wohnens gerade die Bausparkasse der Tschechischen Sparkasse gewählt haben, und sind zuversichtlich, dass unsere Dienstleistungen für Sie immer nützlich sein werden. Unser Ziel ist es, dass Sie bei uns zufrieden sind und sich immer wohl fühlen. Darum haben wir uns bemüht, auch das vorliegende Dokument klar und verständlich zu verfassen Jedenfalls werden wir vor Ihnen nichts verbergen, keine wichtigen Angaben unter dem Strich oder in kleiner Schrift geschrieben.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkasse gelten als Ergänzung zu unseren Verträgen und beschreiben die Regeln nach welchen wir uns in den häufigsten Situationen richten. Sollten Sie sich trotzdem nicht sicher sein, wie Sie in einigen Fällen vorgehen sollten, wenden Sie sich an unsere Hotline, die Sie auf unseren Webseiten www.burinka.cz finden, und wo Ihre Fragen beantwortet werden.

Der aktuelle Wortlaut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkasse ist in unserem Sitz, auf unseren Webseiten www.burinka.cz, auf den Webseiten der Tschechischen Sparkasse www.csas.cz sowie bei unseren beauftragten Handelsvertretern erhältlich.

Wir wünschen Ihnen viel Freude sowohl in ihrem persönlichen als auch in Ihrem beruflichen Leben und freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

ALLGEMEINER TEIL

1. Einleitung

1.1.Warum ist es wichtig, die Verträge und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkasse sorgfältig zu lesen?

Um eine verantwortungsbewusste Entscheidung treffen zu können, müssen Sie nicht nur mit allen Informationen im Vertrag, sondern auch mit den grundlegenden Informationen in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkasse vertraut sein.

Die konkreten Informationen zu den einzelnen Dienstleistungen und Geschäften oder Informationen zu den über das Internet, bzw. anderswie abgeschlossenen Verträgen erhalten Sie vor oder bei dem jeweiligen Vertragsabschluss.

1.2.Was ist der Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkasse und für wen sind sie bestimmt?

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkasse regeln das Anbieten von Bausparverträgen und zusammenhängenden Produkten an natürliche und juristische Personen. Für natürliche Personen, die keine Unternehmer sind, gelten gleichzeitig auch die dem Verbraucherschutz dienenden Rechtsvorschriften.

Die Dienstleistungen erbringen wir an Sie auf der Grundlage der einzelnen miteinander abgeschlossenen Verträge. Sollte beim Abschluss des jeweiligen Vertrages nichts anderweitiges vereinbart werden, so gilt der Vertrag als unbefristet vereinbart.

Sollten einige Regeln im Vertrag von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichend vereinbart werden, so hat der Wortlaut des Vertrages Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkasse.

2. Überprüfung Ihrer Identität bei den Verhandlungen mit uns

2.1. Welche Dokumente benötigen wir von Ihnen?

Vor dem Abschluss des jeweiligen Vertrages und jederzeit während des Vertragsverhältnisses sind wir berechtigt, Ihre Identität zu überprüfen, in der Regel durch die Vorlage des Personalausweises oder eines anderen Identitätsnachweises.

Im Zusammenhang mit der Erfüllung von unseren sich vor allem aus den Rechtsvorschriften ergebenden Pflichten können wir von Ihnen auch weitere Informationen und Dokumente verlangen. Die Erbringung unserer Dienstleistungen können wir vom Erhalt dieser Dokumente und Informationen abhängig machen.

Wir nehmen an, dass Sie beim Vertragsabschluss zu Ihrem Gunsten handeln. Es ist erforderlich, dass Sie uns immer davon informieren, wenn Sie zu Gunsten einer anderen Person handeln.

Sie sind auch verpflichtet, uns zu informieren, falls Sie Kriterien für politisch exponierte Person gemäß dem Gesetz gegen die Legalisierung von Erträgen aus den Straftaten erfüllen.

2.2. Kann auch ein von Ihnen beauftragter Vertreter für Sie mit uns verhandeln?

Mit den Verhandlungen mit uns können Sie eine andere Person beauftragen, und zwar durch eine schriftliche Sondervollmacht, in der Sie ausdrücklich klarlegen, unter welchen umständen der von Ihnen beauftragte Vertreter mit uns verhandeln darf. Vor allem wegen der Sicherheit und des Schutzes Ihrer Geldmittel und Dienstleistungen bei uns verlangen wir die amtliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift unter der Vollmacht, anderenfalls können wir Ihre Unterschrift bei unseren beauftragten Handelsvertretern auch selbst beglaubigen. Wir empfehlen, ihren beauftragten Vertreter mit allen Bedingungen vertraut zu machen, unter welchen er mit uns als Ihr Vertreter verhandeln kann.

Die Vollmacht muss die erforderlichen Angaben enthalten. Das Vollmachtmuster, einschließlich der erforderlichen Angaben finden Sie auf unseren Webseiten www.burinka.cz.

Die juristische Person wird nach den entsprechenden Rechtsvorschriften vom geschäftsführenden Organ vertreten.

Wenn Sie eine juristische Person vertreten, so haben Sie die Eigentümerstruktur der juristischen Person und des tatsächlichen Eigentümers dieser Person nachzuweisen. Wir sind insbesondere berechtigt, die Vorlage des Auszugs aus dem öffentlichen Register, die Vorlage der Nachweise über die Gründung der juristischen Person und über ihre Fähigkeit, Rechte zu erwerben und Pflichten einzugehen, die Vorlage des gültigen Identitätsausweises von Ihnen als vertretenden Person, bzw. von einer weiteren die juristische Person vertretenden Person, die Vorlage eines anderen, ergänzenden Identitätsnachweises oder der zur gewerblichen Tätigkeit berechtigenden Urkunde, aber auch des Nachweises über den Ursprung und die Quelle der Geldmittel, bzw. des Nachweises über den Zweck und die Natur des durchzuführenden oder durchgeführten Geschäftes, zu fordern.

2.3. Was, wenn Ihre Rechtsfähigkeit eingeschränkt ist?

Ist Ihre Fähigkeit zur eigenständigen Vornahme von Rechtsgeschäften eingeschränkt, so kann der Vertrag gemäß den geltenden Rechtsvorschriften von Ihrem Vertreter oder Vormund unterzeichnet werden. Ist Ihre Fähigkeit zur eigenständigen Vornahme von Rechtsgeschäften auf Grund der Minderjährigkeit eingeschränkt, so kann der Bausparvertrag, bzw. seine Änderung von Ihrem gesetzlichen Vertreter abgeschlossen werden, und das unter den Bedingungen des jeweiligen Gesetzes.

2.4. Wozu dient die Unterschriftsprobe?

Wir können vereinbaren, dass wir bei einigen schriftlichen Aufträgen Ihre Identität, bzw. die Identität Ihres Vertreters, durch den Vergleich mit der Unterschriftsprobe überprüfen werden. Die Unterschriftsprobe kann nur auf unserem Formblatt und in Anwesenheit einer von uns beauftragten Person erfolgen. Anderenfalls muss die Authentizität der Unterschriftsprobe amtlich beglaubigt werden, wobei die unterschreibende Person amtlich identifiziert werden muss.

Bei schriftlichen Aufträgen, bei welchen wir uns auf der Unterzeichnung gemäß der Unterschriftsprobe geeinigt haben, überprüfen wir, ob die Unterschrift unter dem jeweils eingereichten Auftrag der Unterschriftsprobe und der vereinbarten Unterzeichnungsform entspricht. Wenn die Unterschrift unter dem Auftrag der Unterschriftsprobe, bzw. der vereinbarten Unterzeichnungsform, nicht entspricht oder wenn wir Zweifel an ihrer Authentizität haben, dann können wir den Auftrag zurückweisen. Über die Zurückweisung des Auftrags werden wir Sie unverzüglich informieren. Nach der neuen Unterschriftsprobe richten wir uns ab dem auf den Zustellungstag nächstfolgenden Werktag. Die Unterschriftsprobe ist vor Missbrauch durch Dritte zu schützen.

3. Gegenseitige Kommunikation

3.1. Wie werden wir miteinander kommunizieren?

Zu unserer gegenseitigen Kommunikation bedienen wir uns der Zustellung durch den jeweiligen Postbetreiber oder nutzen wir die Form der persönlichen Zustellung der Dokumente, bzw. die elektronische Form der Kommunikation (E-Mail, Internet, Telefon, SMS, Fax, elektronischer Datenspeicher für Datennachrichten u. ä.). Konkrete Kommunikationsregeln zu den vereinbarten Dienstleistungen behandeln die jeweiligen Verträge und weitere Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder werden sie in der Mitteilung der Bausparkasse geregelt.

In Fällen, in welchen wir Ihnen eine solche Möglichkeit anbieten oder sie mit ihnen vereinbaren, kann die Unterzeichnung auch durch elektronische oder biometrische Unterschrift erfolgen.

3.2. Was ist eine Mitteilung der Bausparkasse?

Durch die Vertragsunterzeichnung nehmen Sie zur Kenntnis und erklären Ihre Zustimmung dazu, dass die Mitteilung der Bausparkasse als eine verbindliche Form unserer Mitteilung gilt, in welcher weitere mit dem Vertrag und den erbringenden Dienstleistungen zusammenhängende Bedingungen festgelegt werden. Durch die Mitteilung der Bausparkasse erklären wir die in den Verträgen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkasse enthaltenen Tatsachen sowie auch weitere Bestimmungen, die für alle Bausparverträge während der Wirkungskraft dieser Mitteilung der Bausparkasse gelten.

Der aktuelle Wortlaut der Mitteilung der Bausparkasse ist in unserem Sitz, auf unseren Webseiten www.burinka.cz, auf den Webseiten der Tschechischen Sparkasse www.csas.cz sowie bei unseren beauftragten Handelsvertretern erhältlich.

Im Verlauf unseres Vertragsverhältnisses haben wir das Recht, die Mitteilung der Bausparkasse einseitig zu ändern oder eine neue Mitteilung der Bausparkasse zu erklären. Die Mitteilung der Bausparkasse ergänzt oder präzisiert die Vertragsabreden in dem von uns abgeschlossenen Vertrag und hat keinen Einfluss auf die übrigen Vertragsabreden. Die etwaigen Änderungen der Mitteilung der Bausparkasse werden wir selbstverständlich immer rechtzeitig verkünden und den aktuellen Wortlaut der Mitteilung der Bausparkasse werden wir in geeigneter Form veröffentlichen.

Sofern dies das Bauspargesetz erfordert, enthält die Mitteilung der Bausparkasse auch die Nachweisart und -form der Verwendung der staatlichen Beihilfe zur Finanzierung des Wohnbedarfs bei ihrer Auszahlung gemäß diesem Gesetz sowie die Nachweisart und -form der Verwendung des eingesparten Betrags und der staatlichen Beihilfe für andere im Bauspargesetz aufgeführte Zwecke.

3.3. Können wir von Ihnen eine zusätzliche schriftliche Bestätigung verlangen?

Erhalten wir von Ihnen eine Information, bzw. einen Auftrag in einer anderen, von unserer Vereinbarung unterschiedlichen Form, dann können wir Sie aus Sicherheitsgründen, in der Regel innerhalb von drei Werktagen, zur zusätzlichen Einreichung einer solchen Information oder eines solchen Auftrags in der Schriftform gemäß den vereinbarten Bedingungen an die Adresse unseren Geschäftssitzes oder über die beauftragten Handelsvertreter auffordern, ansonsten können wir diese/n nicht für verbindlich halten.

3.4. Wird unsere gegenseitige Kommunikation irgendwo dokumentiert?

Ja, und zwar auf Grund unserer Pflicht, Ihnen jeweils rückwirkend nachzuweisen, von welchen Aufträgen wir bei der Durchführung von unseren Geschäften ausgingen. Wir haben das Recht, unsere gegenseitige Kommunikation aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen oder Dokumente ohne vorherigen Hinweis für einen unbedingt erforderlichen Zeitraum zu archivieren.

3.5. In welcher Sprache werden wir kommunizieren?

Sowohl in der vertraglichen Dokumentation als auch in der gegenseitigen Kommunikation verwenden wir die tschechische Sprache. Die Verwendung einer anderen Sprache ist nur nach unserer gegenseitigen Absprache möglich.

3.6. Welche Form sollen die gewünschten Dokumente haben?

Wir können verlangen, dass:

  1. Kopien von beliebigen Originaldokumenten, die Sie uns einreichen, amtlich, bzw. von einem von unseren beauftragten Handelsvertretern beglaubigt sind;
  2. die im Ausland ausgestellten, bzw. amtlich beglaubigten Dokumente auch mit einer speziellen Beglaubigungsklausel (Apostille) oder einer höheren Beglaubigung (Superlegalisierung) versehen sind, es sei denn, der internationale Vertrag würde etwas anderweitiges festlegen;
  3. Dokumente in einer anderen von der tschechischen Sprache unterschiedlichen Sprache zusammen mit deren amtlichen Übersetzung eingereicht werden; in einem solchen Fall werden wir ausschließlich diese amtliche Übersetzung verwenden;
  4. Ihre Unterschrift, bzw. die Unterschrift von Ihrem beauftragten Vertreter, die nicht in Anwesenheit unseres beauftragten Vertreters erfolgte, amtlich beglaubigt ist.

3.7. Welche Adresse von Ihnen werden wir verwenden?

Sofern Sie uns keine Korrespondenzadresse mitteilen, werden wir Ihnen die schriftlichen Mitteilungen und Dokumente an die im jeweiligen Vertrag angeführte, bzw. an die uns von Ihnen zuletzt mitgeteilte Adresse, zukommen lassen. Im Bedarfsfall sind wir jedoch berechtigt, für die Zustellung auch eine andere von Ihren uns bekannten Adressen zu verwenden. Wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht im Gebiet der Tschechischen Republik haben, so haben Sie uns eine Korrespondenzadresse im Gebiet der Tschechischen Republik mitzuteilen.

Sofern Sie uns auch Ihre Telefon-, bzw. Faxnummer, Ihre E-Mail-Adresse oder Adresse von anderen elektronischen Kommunikationsmitteln mitteilen, so können wir diese zur Mitteilung von Informationen verwenden.

3.8 Wohin können Sie uns Dokumente zusenden?

Schriftliche Mitteilungen und Dokumente senden Sie uns direkt an die Geschäftssitz-Adresse oder über unsere beauftragten Handelsvertreter zu, es sei denn, es wäre etwas anderweitiges vereinbart worden.

3.9. Wann wird die Korrespondenz zugestellt?

Die Ihnen zugesandte schriftliche Korrespondenz gilt als zugestellt, sofern Sie an die von Ihnen zuletzt schriftlich angezeigte Adresse abgesendet wurde. Sollten wir ein Dokument als unzustellbar zurück erhalten, dann gilt der Tag seiner Rückgabe als Tag seiner Zustellung.

Bedienen wir uns zur Zustellung der Korrespondenz der Dienstleistungen eines Postbetreibers, dann gilt die Sendung am dritten Tag nach ihrer Absendung - bei der Absendung an eine Adresse in einem anderen Land dann am fünfzehnten Tag nach ihrer Absendung - als zugestellt. Dies gilt auch in dem Fall, wenn wir die Korrespondenz nicht als unzustellbar erhalten.

Die Rechtswirkungen der Zustellung des Dokuments hat auch die verweigerte Übernahme der Sendung. Eingeschriebene Sendungen, sofern Sie nicht zugestellt wurden, gelten am dritten Tag der Niederlegung beim Postbetreiber als zugestellt.

Sämtliche von Ihnen eingesandte Dokumente werden am Tag ihrer Zustellung an unsere Geschäftssitz-Adresse wirksam, es sei denn, wir hätten im Voraus einen anderen Zeitpunkt vereinbart.

3.10. Wie können Sie uns eine Änderung Ihrer Angaben anzeigen?

Sämtliche Änderungen Ihrer Identifizierungsangaben oder sonstigen Informationen sind uns unverzüglich anzuzeigen.

Für eine ordnungsgemäße Erbringung unserer Dienstleistungen benötigen wir, dass Sie uns vor allem Folgendes unverzüglich anzeigen:

 

  1. Änderungen der in der mit uns abgeschlossenen Vertragsdokumentation enthaltenen Angaben und Änderungen sämtlicher Fakten im Zusammenhang mit der Erfüllung der durch die allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften und unsere gegenseitigen Absprachen festgelegten Bedingungen;
  2. Änderungen in den Identitätsausweisen und Änderungen der Angaben, die Sie uns im Zusammenhang mit unseren gegenseitigen Geschäften mitgeteilt haben;
  3. Erlöschen der Vollmacht oder einer anderen Vertretung;
  4. Ereignisse mit Risiko für die Durchführung von Geschäften, z. B. Verlust oder Entwendung von Personalausweisen u. ä.;
  5. Fakten oder Änderungen, die auf Ihre Fähigkeit, Vertragspflichten zu erfüllen, einen negativen Einfluss haben, z. B. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder die Vollstreckung über das Vermögen;
  6. Änderung Ihrer Steuerzuständigkeit gegenüber einem bestimmten Land.

Darüber hinaus sind Sie auch verpflichtet, uns alle Fakten anzuzeigen, die Einfluss auf die Erfüllung der durch das Gesetz zur Regelung der Bewilligung der staatlichen Förderung festgelegten Bedingungen haben. Bis zum Eingang Ihrer Anzeige gilt es, dass keine Änderungen eingetreten sind und Ihr Anspruch auf die staatliche Förderung, sofern im Vertrag vereinbart, weiterhin besteht.

Wir haften nicht für Schäden, deren Entstehung bei Ihnen auf die Nichteinhaltung der vorstehend genannten Pflichten zurückzuführen ist.

3.11. Wie kann man Fehler in der Kommunikation vorbeugen?

Alle Ihre Aufträge oder Anzeigen sollten klar und eindeutig sein. Im Falle von Unklarheiten können wir Sie zur Bestätigung Ihres Auftrags, bzw. Ihrer Anzeige auffordern, was jedoch zur Verzögerung seiner Durchführung führen kann.

Um gegenseitige Missverständnisse zu vermeiden, machen Sie sich bitte mit jeder Nachricht von uns unverzüglich vertraut, dies betrifft auch die über das Internet-Banking übermittelten Nachrichten. Überprüfen Sie so bald wie möglich auch die Richtigkeit und Vollständigkeit der Kontoauszüge, die Bestätigungen über die Zahlungen, die entgegengenommenen und durchgeführten Aufträge und ähnliche Nachrichten.

Sollte jemand von uns in einer Mitteilung, einem Kontoauszug, einer Anzeige oder einer sonstigen Information einen wesentlichen Fehler entdecken, so hat er hierauf die jeweils andere Partei unverzüglich hinzuweisen. Wir werden den festgestellten Fehler so bald wie möglich beheben und Sie darüber in Kenntnis setzen. Sollten Sie einen Kontoauszug oder eine andere ähnliche regelmäßige Mitteilung von uns nicht fristgerecht erhalten haben, bitten wir Sie, uns darüber möglichst schnell zu informieren.

3.12. Wie und wann erhalten Sie den Kontoauszug?

Wir haben vereinbart, dass wir Ihnen den Kontoauszug nicht nach jeder Änderung auf Ihrem Konto in dem jeweiligen Monat zukommen lassen.

Der Auszug mit Ihrem Kontostand werden wir Ihnen einmal im Jahr zukommen lassen, bzw. zugänglich machen, spätestens bis zum 31. März des jeweiligen Jahres, und das mit dem Stand zum letzten Tag des vergangenen Kalenderjahres.

Sofern wir binnen zwei Monaten vom Eingang, bzw. von der Zugänglichmachung des Kontoauszugs / des Kontostandauszugs aus dem Bauspar- und Überbrückungskredit keinen schriftlichen Einwand erhalten, so gelten alle Angaben im Auszug als richtig.

4. Abschließen von Verträgen

4.1. Wo und wie können Sie einen Vertrag mit uns abschließen?

Den Vertrag schließen wir in der Regel durch die Annahme Ihres auf unserem Formblatt gemachten Antrags in den Geschäftsstellen der Tschechischen Sparkasse oder bei unseren weiteren schriftlich beauftragten Handelsvertretern, die für uns die Handelsvertretung ausüben, bzw. über unsere beauftragten Mitarbeiter.

Für Ihren Komfort ermöglichen wir jedoch den Abschluss von einigen Verträgen auch z. B. per Internet, fernmündlich, am Geldautomat oder durch Briefverkehr. Den genauen Vorgang beim Vertragsabschluss teilen wir Ihnen bei seiner Vereinbarung mit.

Einige Verträge können Sie auch dadurch abschließen, dass Sie von der in unserem konkreten Angebot festgelegten Form Gebrauch machen. Sie können uns z. B. eine Bestätigungs-SMS an bestimmte Telefonnummer senden, bzw. sich mit dem von der Tschechischen Sparkasse zugesandten Zugriffskode im Internetbanking anmelden. Unter Berücksichtigung unserer Bearbeitungsform der abgeschlossenen Verträge können wir weder eine andere, von der im Angebot festgelegten Form unterschiedliche Form der Angebotsannahme, noch eine Abweichung oder Ergänzung unseres Angebots akzeptieren.

Sofern wir den Vertrag anders als schriftlich abschließen, als ein gültiger Vertragsinhalt gilt für uns das Angebot und seine vertragsgemäße Annahme, wobei anschließende schriftliche Bestätigung keinen Einfluss auf diesen Inhalt haben wird.

Der Vertrag zwischen uns gilt am Tag der Antragsannahme als abgeschlossen. In begründeten Fällen sind wir berechtigt,

Ihren Antrag nicht zu akzeptieren Der Bestandteil unserer Vertragsverhältnisse sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkasse.

5. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkasse und weitere Änderungen

5.1. Können sich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkasse ändern?

Kommt es zur Änderung von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften oder Bedingungen auf den Finanzleistungsmärkten oder kommt es zur Änderung von Technologien oder Organisationsprozessen, dann haben wir das Recht, unter Berücksichtigung der Geschäftspolitik unserer Bausparkasse, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkasse zu ändern, und das insbesondere im Bereich der Regelung der Form von Vertragsabschlüssen, Vertragsänderungen und Vertragsbeendigungen, der Kommunikationsregeln, Bedingungen der einzelnen erbrachten Dienstleistungen, Anforderungen an das Nachweisen der Vertretungsbefugnis uns gegenüber und der Informationspflichten.

Über die Änderung informieren wir Sie über den Postbetreiber, elektronisch, z. b. per Internet-Banking oder auf einem von unseren anderen Kommunikationswegen. Über jede Änderung informieren wir Sie spätestens zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten; wenn Sie den Änderungsvorschlag innerhalb dieser Frist nicht schriftlich zurückweisen und den Vertrag nicht kündigen, wird der neue Wortlaut für beide Parteien verbindlich werden.

Sollten Sie mit der Änderung nicht einverstanden sein, dann können Sie den Vertrag, den die jeweilige Änderung betrifft, vor dem Tag des Inkrafttretens der Änderung kündigen. Die Rechte und Pflichten aus einem derart gekündigten Vertrag richten sich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nach dem bisherigen Wortlaut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkasse.

Sofern Sie den Vertrag nicht schriftlich kündigen, gilt es als vereinbart, dass er sich ab dem Inkrafttreten der Änderung nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkasse richten wird.

5.2. Was kann sich noch ändern?

Wenn wir vorhaben, den Geschäftsnamen eines Produktes oder einer Dienstleistung, die Bezeichnung, Formblätter, Betriebszeiten der Geschäftsstellen zu ändern oder auch sonstige Änderungen vorzunehmen, die keinen Einfluss auf unsere gegenseitigen Rechte und Pflichten haben, so handelt es sich um keine Änderung des Vertrages, bzw. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkasse. Mit den geplanten Änderungen werden wir Sie aber selbstverständlich vertraut machen.

6. Weitere allgemeine Bedingungen der Erbringung unserer Dienstleistungen

6.1. Wo finden Sie unsere Preise?

Durch die Vertragsunterzeichnung nehmen Sie zur Kenntnis und erklären Ihre Zustimmung dazu, dass die Preise unserer Dienstleistungen im jeweiligen Vertrag und in der Preisliste der Bausparkasse aufgeführt sind. Sofern im Vertrag nicht anderweitig vereinbart, findet der Preis in der im Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Preisliste Anwendung. In den in der Preisliste der Bausparkasse genannten Fällen können wir Ihnen neben unserem Preis auch Gebühren Dritter in Rechnung stellen.

Der aktuelle Wortlaut der Preisliste der Bausparkasse ist in unserem Sitz, auf unseren Webseiten www.burinka.cz, auf den Webseiten der Tschechischen Sparkasse www.csas.cz sowie bei unseren beauftragten Handelsvertretern erhältlich.

Sofern in dem jeweiligen Vertrag nicht anderweitig spezifiziert, haben wir das Recht, Im Verlauf unseres Vertragsverhältnisses die Preisliste der Bausparkasse einseitig zu ändern. Die geänderte Preisliste der Bausparkasse ergänzt oder präzisiert die Vertragsabreden in dem von uns abgeschlossenen Vertrag und hat keinen Einfluss auf die übrigen Vertragsabreden. Die etwaigen Änderungen der Preisliste der Bausparkasse werden wir selbstverständlich immer rechtzeitig verkünden und den aktuellen Wortlaut der Preisliste der Bausparkasse werden wir in geeigneter Form veröffentlichen.

Beim Verzug mit der Bezahlung des Schuldbetrags können wir und auch Sie den Verzugszins verlangen. Mit dem Verzugszins können wir und auch Sie auch überfällige Zinsen verzinsen.

Die Preise berechnen wir Ihnen zu Lasten Ihres Kontos bei der jeweiligen Geschäftsvornahme, spätestens jedoch bei der Auflösung Ihres Kontos, wobei sie gegen das Saldo auf Ihrem Konto aufgerechnet werden.

Wird kein anderes Berechnungsintervall gewählt, so berechnen wir Ihnen den Preis für die Kontoverwaltung und -führung einmal pro Jahr, spätestens zum 31. 12. des jeweiligen Kalenderjahres

6.2. Wann können Sie sich an unsere Geschäftsstellen wenden?

Unsere Dienstleistungen werden an allen Geschäftsstellen der Tschechischen Sparkasse erbracht, und zwar während der Betriebsstunden, die in den jeweiligen Geschäftsstellen und auf den Webseiten der Tschechischen Sparkasse www.csas.cz sowie bei unseren beauftragten Handelsvertretern veröffentlicht sind.

6.3. Können wir die Durchführung eines Geschäfts verweigern?

Durch die Rechtsvorschriften werden uns manchmal bestimmte Pflichten auferlegt, von deren Erfüllung die Durchführung Ihres Auftrags oder eines anderen Geschäfts abhängt. In einem solchen Fall benötigen wir Ihre Mitarbeit, ansonsten sind wir berechtigt, und manchmal sogar verpflichtet, die Durchführung des jeweiligen Geschäfts zu verweigern. Es handelt sich insbesondere um folgende Fälle:

  1. wenn Sie die Mitteilung Ihrer Identifizierungsangaben, den Nachweis Ihrer Identität oder die Unterbreitung von weiteren Informationen und Unterlagen in Übereinstimmung mit den Maßnahmen gegen die Legalisierung von Erträgen aus Straftaten und Terrorismusfinanzierung verweigern;
  2. wenn Zweifeln an der Authentizität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Gültigkeit der für die Realisierung des Geschäfts unterbreiteten Dokumente oder Informationen bestehen, z. B. einer Vollmacht oder eines Auftrags, bzw. bei der Nichtübereinstimmung der Unterschrift mit der Unterschriftsprobe;
  3. bei Zweifeln an der Berechtigung Ihres Vertreters, Sie in der jeweiligen Angelegenheit zu vertreten.

6.4. Können wir die gegenseitigen Forderungen und Preise an-/aufrechnen?

Wir haben vereinbart, dass wir das Recht haben, unsere fälligen, nicht fälligen und verjährten Geldforderungen aus allen mit Ihnen eingegangenen Vertragsverhältnissen gegen Ihre fälligen und nicht fälligen Forderungen uns gegenüber aufzurechnen, und das auch teilweise. Dieses Recht bezieht sich auf alle Ihre Konten.

Ein ähnliches Anrechnungsrecht auch bezüglich Ihrer Forderungen uns gegenüber gilt auch für Sie.

Falls Sie sich verpflichtet haben, eine Zahlung zu unserem Gunsten durchzuführen (einschließlich der Bezahlung unseres Preises für die erbrachten Dienstleistungen oder der Kreditraten), dann können wir eine solche Zahlung gegen alle Ihre Konten aufrechnen und das Geld auf den jeweiligen Konten für eine solche Zahlung anwenden. Von einem solchen Schritt werden wir Sie immer verständigen.

6.5. Kann man eine Forderung oder den Vertrag an Dritte abtreten?

Als Bausparer können Sie weder Ihre sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte noch Ihre Pflichten an Dritte übertragen. Mit unserer schriftlichen Zustimmung können Sie Ihren Anspruch auf die Gewährung des Bausparkredits an einen Dritten übertragen, eine Person, deren Wohnbedürfnisse sich nach dem Bauspargesetz finanzieren lassen und die, genauso wie Sie, unser Bausparer ist. Die Gewährung des Bausparkredits richtet sich dann nach den Bedingungen des Bausparvertrags des Bausparers, an welchen Ihr Anspruch auf die Gewährung des Bausparkredits übertragen wurde. Unser Recht auf die Übertragung unserer Rechte und Pflichten aus den mit Ihnen abgeschlossenen Verträgen oder auf die Abtretung solcher Forderungen an die in unsere Finanzgruppe gehörenden Gesellschaften oder bei der Verletzung von Vertragspflichten Ihrerseits auch an andere Personen erfordert Ihrerseits keine vorherige Zustimmung.

Die Verpfändung oder jedwede Belastung der sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte zu Gunsten von Dritten unterliegt unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung, die wir von der Erfüllung bestimmter Bedingungen abhängig machen können.

6.6. Wie ist es mit den Steuerabzügen?

In den durch die Rechtsvorschriften festgelegten Fällen sind wir zu Steuerabzügen verpflichtet. Sofern Sie im Rahmen des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung einem anderen Regime unterliegen, unterbreiten Sie uns bitte die entsprechenden Unterlagen.

6.7. Nach welcher Rechtsordnung richten wir uns?

Sofern wir keine anderweitige schriftliche Vereinbarung treffen, unterliegen unsere sämtlichen Vertragsverhältnisse, deren Inhalt sich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkasse richtet, der Rechtsordnung der Tschechischen Republik. Dies gilt auch für Verhandlungen, die wir mit dem Ziel führen, miteinander gegenseitige Verträge abzuschließen.

Für die Verhandlung und Entscheidung aller Streitfälle bezüglich der Rechte und Pflichten aus den gegenseitigen Verträgen, des daraus entstandenen Pflichtverhältnisses sowie der anderen anknüpfenden Pflichtverhältnisse gilt ausschließlich die sachliche und örtliche Zuständigkeit der tschechischen Gerichte in Übereinstimmung mit den einschlägigen Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik.

6.8. Wie können Sie Ihre Beschwerden lösen?

Wie begrüßen, wenn Sie sich mit Ihrer Initiative an die auf unseren Webseiten www.burinka.cz aufgeführte Kundenhotline oder an unseren beauftragten Handelsvertreter wenden. Sollte Ihnen die angebotene Lösung nicht passen, dann können Sie sich mit dem Antrag auf unverbindliche Bewertung an den Ombudsmann der Finanzgruppe der Tschechischen Sparkasse wenden. Die Kontakte an den Ombudsmann der Finanzgruppe der tschechischen Sparkasse finden Sie auf den Webseiten der tschechischen Sparkasse www.csas.cz.

Sollte es im Zusammenhang mit dem Anbieten, der Gewährung und Vermittlung des Verbraucherkredits zu einem Streitfall zwischen uns kommen, wobei Ihnen die von uns angebotene Lösung nicht passt, so können Sie sich auch an den Finanzarbeiter der Tschechischen Republik wenden.

Mit Ihrer Beschwerde über unseren Vorgang oder unsere Bankleistungen können Sie sich auch an die Tschechische Nationalbank wenden.

DAS BAUSPAREN

7. Das Bausparen und der Bausparvertrag

7.1. Was ist das Bausparen?

Auf der Grundlage des Bausparvertrags werden wir für Sie das Bausparkonto errichten und führen Das Bausparen besteht darin, dass wir von Ihnen Geldeinlagen entgegennehmen, denn durch den Bausparvertrag werden Sie zum Bausparer. Wenn Sie die festgelegten Bedingungen erfüllen, gewähren wir Ihnen auch den Bausparkredit.

Ihre Geldeinlagen werden wir für Sie gemäß dem Bausparvertrag verzinsen und wir vermitteln für Sie die Gewährung der staatlichen Förderung. Die Bedingungen des Bausparens richten sich nach dem Bauspargesetz.

7.2. Welche Pflichten haben Sie als Bausparer?

Als Bausparer sind Sie vor allem verpflichtet, auf das Konto Geldeinlagen in vereinbarter Höhe und zu den vereinbarten Terminen zu leisten, uns von den vereinbarten Fakten zu informieren und in vereinbarter Frist den Preis für den Abschluss des Bausparvertrags zu bezahlen.

Darüber hinaus haben Sie auch das Recht, den Preis für die Kontoführung und den Preis für die erbrachten Dienstleistungen nach der Preisliste der Bausparkasse zu bezahlen.

Sofern Sie im Vertrag staatliche Förderung vereinbart haben, verpflichten Sie sich, uns die staatliche Förderung, die an Sie im Widerspruch mit den durch das Bauspargesetz festgelegten Bedingungen für ihre Zuteilung ausbezahlt wurde, zurückzuzahlen, und das in einer Frist, die wir Ihnen in der schriftlichen Aufforderung zur Rückgabe der staatlichen Förderung festlegen. Näheres dazu finden Sie in Ihrem Bausparvertrag und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkasse.

7.3. Was ist der Zielbetrag und die Spardauer?

Der Zielbetrag ist die Summe aller auf Ihr Konto geleisteten Zahlungen, der staatlichen Förderung, des Bausparkredits und der Zinsen aus den Einlagen und der staatlichen Förderung. Von den Zinsen müssen wir Ihnen die Einkommensteuer abziehen. Ihr Bausparvertrag wird über den im Vertrag festgesetzten Zielbetrag abgeschlossen, und das in ganzen tausend Kronen. Der Zielbetrag muss die in der Mitteilung der Bausparkasse angeführte Mindesthöhe erfüllen.

Die Spardauer beginnt mit dem Tag des Bausparvertragsabschlusses und endet mit dem Tag des Vertragsabschlusses über die Gewährung des Bausparkredits, frühestens jedoch mit Ablauf der in der Mitteilung der Bausparkasse aufgeführten Dauer oder mit der Auszahlung des Sparguthabens auf Ihrem Konto, spätestens jedoch mit dem Tag der Beendigung Ihres Bausparvertrags.

7.4. Was ist der Sparbetrag und das Sparguthaben?

Der Sparbetrag ist die Summe aller auf Ihr Konto geleisteten Geldeinlagen, Zinsen aus den Einlagen und Zinsen aus den gutgeschriebenen Anzahlungen auf staatliche Förderung. Von diesem Sparbetrag sind jedoch die Einkommensteuer aus den gutgeschriebenen Zinsen sowie die von uns berechneten Preise abgezogen. Das Sparguthaben auf Ihrem Konto hingegen besteht aus der staatlichen Förderung zusammen mit dem Sparbetrag.

7.5. Was ist der Bauspartarif?

Der Bauspartarif ist eine Zusammenfassung der Bausparparameter, die Einfluss auf den Verlauf des Bausparens haben. Wir sind berechtigt, für die Möglichkeit unterschiedlicher Sparmethoden unterschiedliche Tarife festzulegen. Alle gültigen Bauspartarife veröffentlichen wir in der Mitteilung der Bausparkasse.

7.6. Wann und wieviel bezahlen Sie für den Vertragsabschluss?

Der Preis für den Bauvertragsabschluss ist in der Preisliste der Bausparkasse angegeben. Den Preis haben Sie unverzüglich, jedoch spätestens binnen zwei Monaten nach dem Vertragsabschluss zu bezahlen. Alle von Ihnen an uns geleisteten Zahlungen werden vorranging gegen den fälligen Betrag angerechnet, und das bis zum Zeitpunkt ihrer vollen Bezahlung.

Bei der Beendigung Ihres Vertrages vor der vollständigen Bezahlung des Preises für den Vertragsabschluss wird Ihnen der auf die Bezahlung der Kosten im Zusammenhang mit dem Abschluss und der administrativen Bearbeitung des Vertrages entfallende Teil des Preises nicht zurückerstattet, es sei denn, ferner unten wäre etwas anderes angegeben.

7.7. Wie können Sie sparen?

Sparen Sie mit regelmäßigen monatlichen Geldeinlagen, die wir im Bausparvertrag vereinbart haben, und das bis zur Höhe des vereinbarten Zielbetrags. Außerdem haben Sie auch die Möglichkeit, Sondereinlagen zu leisten. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, die auf Ihr Konto geleisteten Sondereinlagen eventuell zurückzuweisen.

Wir sind berechtigt, Sondereinlagen, die nach dem Gutschreiben auf Ihr Konto zusammen mit dem Sparguthaben auf Ihrem Konto den vereinbarten Zielbetrag überschreiten, sowie eine Zahlung auf Ihr Konto, auf dem es bereits zur Überschreitung des Zielbetrags kam, zurückzuweisen.

Werden die Geldeinlagen, die auf Ihr Konto mit dem den Zielbetrag überschreitenden Sparguthaben geleistet werden, von uns nicht zurückgewiesen, sind wir berechtigt, die den vereinbarten Zielbetrag überschreitende Höhe des Sparguthabens nicht zu verzinsen.

Ihre Geldeinlagen empfangen wir in der Nationalwährung der Tschechischen Republik; sie gelten am Tag ihrer Gutschreibung auf Ihr Konto als bezahlt.

7.8. Können Sie den Zielbetrag erhöhen, bzw. herabsetzen?

Auf Ihren Antrag können wir eine Vereinbarung über die Änderung der Höhe des Zielbetrags schließen. Wird zwischen uns eine Änderung des Zielbetrags vereinbart, so bezahlen Sie den Preis in der Höhe gemäß der Preisliste der Bausparkasse. Sofern Sie diesen Preis nicht auf andere Weise entrichten, wird er gegen das Sparguthaben auf Ihrem Konto aufgerechnet

Sofern ferner unten nicht anderweitig angegeben, wird der bezahlte Preis für den Bauvertragsabschluss und für die Erhöhung des Zielbetrags weder ganz noch teilweise zurückerstattet, und das auch bei nachfolgender Herabsetzung des Zielbetrags.

Überschreitet das Sparguthaben auf Ihrem Konto beim Ablauf der Spardauer den Zielbetrag, so sind wir berechtigt, gegen das Sparguthaben auf Ihrem Konto den Preis aufzurechnen, als wäre es zur Erhöhung des Zielbetrags auf die Höhe des Sparguthabens auf dem Konto gemäß diesem Artikel gekommen. Durch die Bezahlung dieses Preises wird der ursprünglich vereinbarte Zielbetrag nicht erhöht.

7.9. Wie werden Ihre Geldeinlagen verzinst?

Durch die Vertragsunterzeichnung nehmen Sie zur Kenntnis und erklären Ihre Zustimmung dazu, dass wir das Sparguthaben auf Ihrem Konto mit dem im Bausparvertrag angegebenen Zinssatz verzinsen, wobei es sich um den Jahreszinssatz handelt, es sei denn, es wäre etwas anderweitiges vereinbart. Die Form der Verzinsung wird in der Mitteilung der Bausparkasse angegeben.

Wir sind berechtigt, das Sparguthaben auf Ihrem Konto bis zur Höhe des vereinbarten Zielbetrages zu verzinsen.

Nach dem Ablauf von sechs Jahren vom Abschlusstag des Bausparvertrages und bei der Erfüllung von weiteren durch das Bauspargesetz festgelegten Bedingungen haben wir das Recht, den auf die Geldeinlagen angewendeten Zinssatz einseitig zu ändern, und das auch wiederholt. Die Methode der Zinssatzfestlegung ist im Vertrag aufgeführt. Von der Anwendung dieses Rechts werden wir Sie informieren.

Die Verzinsung Ihrer Geldeinlage und weiterer Zahlungen beginnt mit dem Tag ihrer Gutschreibung auf Ihr Konto und endet mit dem Tag, der der Auszahlung des Sparguthabens auf dem Konto oder der Überweisung auf ein anderes Konto, bzw. einer anderen Verfügung über das Konto vorangeht. Die Zinsen werden Ihrem Konto regelmäßig, jeweils zum 31. 12. des jeweiligen Kalenderjahres und zum Tag der Auszahlung des Sparguthabens auf dem Konto gutgeschrieben. Die Zinsen können wir Ihnen nicht getrennt auszahlen.

8. Die Änderungen und die Beendigung des Bausparvertrags

8.1. Wie kann eine Vertragsänderung durchgeführt werden?

Vertragsänderungen können auf der Grundlage unserer gegenseitigen Vereinbarung erfolgen. Ihren Änderungsantrag müssen Sie über unsere beauftragten Handelsvertreter unterbreiten, und zwar auf unserem Änderungsformblatt, das wir in unserem Geschäftssitz entgegennehmen. Die Vereinbarung über die Vertragsänderung können wir nur bis zum Ablauf der Spardauer schließen.

Bei einer Änderung bezüglich der Höhe des Zielbetrags oder des vereinbarten Bauspartarifs kann sein, dass die Möglichkeit der Gewährung eines Bausparkredits aufgeschoben wird. Die Bewertung Ihres geänderten Bausparvertrags bezüglich der Möglichkeit der Gewährung des Bausparkredits kann erst nach dem Ablauf der in der Mitteilung der Bausparkasse festgelegten Frist erfolgen.

Die Änderung des Antrags auf staatliche Förderung können Sie nur einmal im Verlauf des Kalenderjahres vornehmen, und das durch eine Erklärung auf unserem Formblatt.

Im Verlauf des Vertragsverhältnisses sind wir berechtigt, die Vertragsbedingungen zu Ihrem Gunsten zu ändern und zu Ihrem Gunsten zu handeln.

8.2. Wie endet der Vertrag?

Der Bausparvertrag endet auf der Grundlage einer gegenseitigen Vereinbarung, mit der Tilgung des gewährten Kredits, mit dem Tod der natürlichen Person, mit der Auflösung oder Liquidierung der juristischen Person und auf der Grundlage von weiteren sich aus den Rechtsvorschriften ergebenden Fakten. Das Recht auf die Beendigung des Vertrags durch Kündigung oder Vertragsrücktritt wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkasse, bzw. in den jeweiligen Verträgen geregelt.

Beim Tod gehen wir nach den einschlägigen Rechtsvorschriften vor.

8.3. Können Sie den Vertrag durch Kündigung beendigen?

Den Bausparvertrag können Sie jederzeit schriftlich kündigen, und das auch ohne Grundangabe, sofern wir bislang weder einen Vertrag über die Gewährung des Bausparkredits noch einen Vertrag über die Gewährung des Überbrückungs- und Bausparkredits abgeschlossen haben. Die Kündigung erfolgt auf unserem Formblatt mit geforderten Angaben und Ihre Identität muss gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkasse überprüft werden.

Ihre Kündigung, bzw. Ihr Antrag auf die Beendigung des Bausparvertrags muss Ihre Anweisung enthalten, auf welche Art und Weise das Sparguthaben auf Ihrem Konto ausbezahlt werden soll. Sofern Sie uns eine solche Anweisung nicht geben, können wir das Sparguthaben auf Ihrem Konto auf das von Ihnen bereits früher angezeigte Konto überweisen, zur Ausbezahlung an der Geschäftsstelle der Tschechischen Sparkasse oder per Geldanweisung an Ihre bereits früher angezeigte Adresse senden. Die Ausbezahlung des Sparguthabens können wir auch bis zum Erhalt Ihrer Anweisung aufschieben; in diesem Fall wird das Sparguthaben nach der Beendigung des Bausparvertrags nicht verzinst.

Wenn Sie den Bausparvertrag nach der Erfüllung der durch das Bauspargesetz für die Auszahlung der staatlichen Förderung festgelegten Bedingungen beenden, wobei Sie gleichzeitig kein Interesse an der Gewährung des Bausparkredits haben, müssen Sie ebenfalls eine Kündigung einreichen.

Das Sparguthaben kann nicht teilweise gekündigt werden; auf der Grundlage Ihrer Kündigung wird lediglich das gesamte Sparguthaben auf Ihrem Konto ausbezahlt.

8.4. Können wir den Vertrag durch Kündigung beendigen?

Wir können den Bausparvertrag ebenfalls beendigen, und das vor allem aus folgenden Gründen:

  1. aus den sich aus den Rechtsvorschriften ergebenden Gründen oder falls es Ihrerseits zur Verletzung einer sich aus dem zwischen uns abgeschlossenen Vertrag oder aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkasse ergebenden Pflicht kam;
  2. falls Sie den Preis für den Vertragsabschluss nicht binnen zwei Monaten nach dem Vertragsabschluss in voller Höhe bezahlen;
  3. falls das Sparguthaben auf Ihrem Konto den vereinbarten Zielbetrag überschreitet, und zwar nachdem wir Sie auf diese Tatsache schriftlich hingewiesen haben;
  4. falls Sie mit der Leistung der im Bausparvertrag vereinbarten Einlage seit über sechs Monaten in Verzug sind;
  5. falls seit dem Abschluss des Bausparvertrags sechs Jahre abgelaufen sind, ohne dass Sie das Angebot über die Gewährung des Bausparkredits angenommen hätten;
  6. falls Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkasse, so wesentlich verletzen, dass der Bausparvertrag seinen gesetzlichen Zweck, für welchen er abgeschlossen wurde, verloren hat;
  7. falls Sie die Bausparverträge auf eine dem gesetzlichen Zweck des Bausparens widersprechende Art und Weise missbrauchen;
  8. falls das Verbleiben im Vertragsverhältnis für uns die Beschädigung unseres guten Namens bedeuten würde oder könnte oder falls unsere berechtigten Interessen dadurch beeinträchtigt werden könnten.

8.5. Wie ist die Kündigungsfrist?

Durch die Vertragsunterzeichnung nehmen Sie zur Kenntnis und erklären Ihre Zustimmung dazu, dass die Kündigungsfrist für beide Parteien drei Monate beträgt und mit dem ersten Tag des auf die Zustellung des Kündigungsschreibens der jeweils anderen Partei folgenden Kalendermonats beginnt und mit dem letzten Tag des dritten auf den Monat der Zustellung des Kündigungsschreibens folgenden Kalendermonats endet.

8.6. Wie ist der Vorgang nach der Kündigung?

Im Falle einer Kündigung wird Ihnen das Sparguthaben auf einem Weg gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkasse und gemäß den Bedingungen des Zahlungsverkehrsgesetzes übermittelt. Bei der Erfüllung der durch das Bauspargesetz festgelegten Bedingungen wird Ihnen zu demselben Tag auch die auf Ihrem Konto erfasste staatliche Förderung ausbezahlt.

Die Kündigung kann sowohl unsererseits als auch Ihrerseits schriftlich widerrufen werden, sofern die jeweils andere Vertragspartei damit einverstanden ist und die Ausbezahlung des Sparguthabens auf dem Konto noch nicht begonnen hat.

8.7. Können Sie den Vertrag gleich nach seinem Abschluss beendigen?

Den Bausparvertrag, das Sie mit uns abschließen, können Sie zu Hause noch einmal in Ruhe lesen, und falls Sie sich anschließend anders entscheiden, so können Sie davon binnen dreißig Tagen von seinem Abschluss mit sofortiger Wirkung und ohne Vertragsstrafen zurücktreten, sofern wir bislang keinen Vertrag über die Gewährung des Überbrückungskredits und des Bausparkredits abgeschlossen haben. Im Falle eines solchen Rücktritts werden wir alle gegenseitigen Schulden begleichen und Ihnen auch den bezahlten Preis für den Vertragsabschluss oder einen Teil davon zurückerstatten. Gemäß dieser Bestimmung kann man nicht vom Kreditvertrag zurücktreten.

8.8.Können Sie von einem im Fernabsatz oder außerhalb der gewöhnlichen Geschäftsräume abgeschlossenen Vertrag zurücktreten?

Sie haben das Recht, von einem im Fernabsatz oder außerhalb der gewöhnlichen Geschäftsräume abgeschlossenen Bausparvertrag zurückzutreten, und das in einer Frist von vierzehn Tagen vom Tag des Vertragsabschlusses.

8.9. Können auch wir von dem Vertrag zurücktreten?

Wir sind berechtigt, vom Bausparvertrag zurückzutreten:

  1. falls das Verbleiben im Vertragsverhältnis für uns die Beschädigung unseres guten Namens bedeuten würde oder könnte oder falls unsere berechtigten Interessen dadurch beeinträchtigt wären.
  2. falls Sie den Preis für den Vertragsabschluss nicht binnen zwei Monaten nach dem Vertragsabschluss in voller Höhe bezahlen;
  3. Falls uns eine Rechtsvorschrift die Pflicht auferlegt, das Vertragsverhältnis mit Ihnen zu beenden, oder wegen einer ernsthaften Verletzung Ihrer sich aus den Rechtvorschriften ergebenden Pflichten oder Vertragsabsprachen zwischen uns;
  4. im Falle einer Entscheidungsvollstreckung durch eine Forderungszuweisung aus dem Konto oder Zwangsvollstreckung;
  5. im Falle ihrer Konkurserklärung.

Durch Ihrer-/unserseitigen Rücktritt vom Bausparvertrag bleibt unser Recht auf die vereinbarte Vertragsstrafe, auf den Ersatz des durch die Verletzung des Bausparvertrags oder der einschlägigen Rechtsvorschriften entstandenen Schadens, auf die Preise der für Sie bereits erbrachten Dienstleistungen und auf die Verzugszinsen aus den durch den Bausparvertrag, von dem zurückgetreten wurde, begründeten Forderungen unberührt.

DER BAUSPARKREDIT

9. Der Bausparkredit und seine Gewährung

9.1. Was ist ein Bausparkredit?

Der Bausparkredit ist ein zweckgebundener Kredit, den wir Ihnen anbieten, sofern Sie die gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen erfüllen. Wir können ihn Ihnen zur Finanzierung ihres Wohnbedarfs oder zu einem anderen durch das einschlägige Gesetz festgelegten Zweck anbieten. Falls wir ihnen den Kredit noch vor der Erfüllung der durch das Bauspargesetz für die Ausbezahlung der staatlichen Förderung festgelegten Bedingungen gewähren, dann müssen Sie für die Finanzierung des Wohnbedarfs auch das Sparguthaben und die staatliche Förderung anwenden.

Den Bausparkredit können wir Ihnen auch zur Finanzierung des Wohnbedarfs der durch das Bauspargesetz bestimmten Personen gewähren.

Der Wohnbedarf, für welchen wir Ihnen den Bausparkredit gewähren, muss sich im Gebiet der Tschechischen Republik befinden. Der Wohnbedarf wird durch das Bauspargesetz definiert.

Den Bausparkredit können wir Ihnen höchstens in der Höhe der Differenz zwischen dem Zielbetrag und dem Sparguthaben auf Ihrem Konto gewähren. Die Höhe des Sparguthabens auf Ihrem Konto wird zum Tag des Eingangs des Vertrags über die Kreditgewährung in unserem Geschäftssitz bewertet.

9.2. Unter welchen Bedingungen gewähren wir den Bausparkredit?

Einen Bausparkredit können wir Ihnen gewähren, wenn Sie alle folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllen:

  1. seit dem Abschluss des Bausparvertrags ist die in der Mitteilung der Bausparkasse festgelegte Zeit abgelaufen;
  2. Ihr Kontostand hat zum Bewertungstag den in Prozenten des Zielbetrags ausgedrückten Mindestwert erreicht; dieser Wert ist der Mitteilung der Bausparkasse zu entnehmen;
  3. die Punktbewertung Ihres Bausparvertrags zum Bewertungstag hat die von uns in der Mitteilung der Bausparkasse bestimmte Höhe erreicht.

Die Bewertung der Bausparverträge bezüglich der Erfüllung der vorstehend genannten Bedingungen erfolgt einmal im Monat, und zwar für den jeweiligen Monat jeweils am letzten Tag des Monats.

Die Punktbewertung ist so festgelegt, dass die Summe des Kontostandes und des Zinsfaktors durch vier Tausendstel des Zielbetrags geteilt wird. Der Kontostand besteht aus dem Sparguthaben und den nicht gutgeschriebenen Zinsen. Die Methode der Berechnung des Zinsfaktors ist der Mitteilung der Bausparkasse zu entnehmen.

Die Zinsen, auf die Sie zum Tag der Bewertung Anspruch haben und die auf Ihrem Konto nicht gutgeschrieben sind, werden für die Festlegung der Punktbewertung als Zinsen bewertet, die Ihrem Konto bereits gutgeschrieben wurden.

9.3. Wie erfahren sie von der Erfüllung der Bedingungen?

Von der Erfüllung der Bedingungen für die Gewährung des Bausparkredits erfahren Sie auf die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkasse definierte Art und Weise, und zwar in dem unsere Kommunikation betreffenden Abschnitt.

Sofern Sie uns innerhalb der in der Mitteilung der Bausparkasse festgelegten Frist keinen schriftlichen Antrag auf die Gewährung des Bausparkredits zukommen lassen, Ihr Anspruch auf diesen Kredit erlischt. Jedermann kann die Gewährung des Bausparkredits bei uns auch wiederholt schriftlich beantragen. Ihr Antrag wird in den dem Eingang Ihres Antrags in unserem Geschäftssitz nächstfolgenden Bewertungszeitraum aufgenommen.

9.4. Wann gewähren wir den Kredit?

Die konkreten Bedingungen für die Gewährung des Bausparkredits sind dem Vertrag über die Gewährung des Bausparkredits zu entnehmen.

Nutzen Sie die Möglichkeit der Gewährung des Bausparkredits, dann wird mit Ihnen der Vertrag über die Gewährung des Bausparkredits abgeschlossen, sofern Sie innerhalb der in der Mitteilung der Bausparkasse oder im verbindlichen Angebot festgelegten Frist den schriftlichen Antrag auf Kreditgewährung stellen und Ihre Bonität, die Zweckmäßigkeit der Bausparkreditanwendung nach dem Bauspargesetz sowie die eventuell gewünschte Kreditbesicherung nachweisen.

Bei der Erfüllung aller Bedingungen sind wir verpflichtet, binnen zwei Monaten nach der Unterbreitung aller Unterlagen den Vertrag über die Gewährung des Bausparkredits zu erstellen.

Außerdem können wir Ihnen für den Abschluss des Vertrags über die Gewährung des Bausparkredits eine Reservierungsfrist gewähren, während der wir Ihnen ermöglichen, den Vertrag jederzeit abzuschließen. Die Reservierungsfrist für den Abschluss des Vertrags über die Gewährung des Bausparkredits beginnt mit dem Tag der Ausbezahlung des Sparguthabens auf dem Konto und ihre Dauer wird in der Mitteilung der Bausparkasse verkündet.

10. Die Bedingungen des Bausparkredits

10.1. Wie können Sie den Bausparkredit besichern?

Für die Rückvergütung des Ihnen gewährten Bausparkredits können wir eine Besicherung Ihrer Schuld durch Besicherungsmittel gemäß den entsprechenden Rechtsvorschriften verlangen. Die konkreten Besicherungsmittel sind dem Vertrag über die Gewährung des Bausparkredits zu entnehmen.

Für die Besicherung der Schuld aus dem Vertrag über die Gewährung des Bausparkredits können wir den Abschluss des Vertrags über die Gewährung des Bausparkredits von Ihrer Verpflichtung zum Abschluss einer Lebens-, bzw. Kreditversicherung abhängig machen.

Ist der Gegenstand des Pfandrechts eine mobile oder immobile Sache, so können wir als Bedingung für den Abschluss des Vertrags über die Gewährung des Bausparkredits oder für dessen zusätzliche Besicherung die Versicherung einer solchen Sache verlangen, und zwar für die gesamte Dauer des Pfandrechts.

Die Forderungen aus den zur Besicherung Ihrer schuld abgeschlossenen Versicherungsverträgen sind zur Besicherung unserer Forderungen aus dem Vertrag über die Gewährung des Bausparkredits zu unserem Gunsten zu verpfänden.

10.2. Wie ist die Verzinsung des Kredits?

Die Verzinsung Ihres Bausparkredits erfolgt in der Regel durch den Ihrem Bausparvertrag und Ihrem Vertrag über die Gewährung des Bausparkredits, bzw. dem Vertrag über die Gewährung des Überbrückungskredits und Bausparkredits zu entnehmenden Jahreszinssatz.

Die Zinsen bezahlen Sie aus dem Schuldbetrag. Die Verzinsung des Bausparkredits beginnt mit dem Tag der vollständigen oder teilweisen Inanspruchnahme des jeweiligen Kredits.

10.3. Wie können Sie den Kredit tilgen?

Die Bedingungen für die Tilgung des Bausparkredits werden im Vertrag über die Gewährung des Bausparkredits vereinbart. Die Tilgungsraten des Bausparkredits enthalten auch die Zinsen aus diesem Kredit und eventuelle Preise gemäß der Preisliste der Bausparkasse.

Die Methode der Festlegung und die Höhe der monatlichen Tilgungsrate des Bausparkredits können in der Mitteilung der Bausparkasse angegeben werden.

Ihr Recht auf die Leistung einer außerordentlichen Tilgungsrate des Bausparkredits über den Rahmen der im Vertrag über die Gewährung des Bausparkredits vereinbarten Tilgung hinaus richtet sich nach den in Ihrem Vertrag über die Gewährung des Bausparkredits festgelegten Bedingungen.

Sollten Sie auf eine ernsthafte Art und Weise gegen die Bestimmungen des Vertrags über die Gewährung des Bausparkredits verstoßen, so können wir eine unverzügliche Tilgung des gesamten Kredits verlangen.

11. Die Änderungen und die Beendigung des Kreditvertrags

11.1. Können sie den Kreditvertrag ändern?

Eine Änderung des Vertrags über die Gewährung des Bausparkredits können Sie nur auf der Grundlage unserer schriftlichen Vereinbarung vornehmen.

Die Bedingungen und der Vorgang bei den Änderungen des Vertrags über die Gewährung des Bausparkredits, einschließlich der Definierung von weiteren Rechten und Pflichten, werden im Vertrag über die Gewährung des Bausparkredits festgelegt.

11.2. Können wir den Vertrag beendigen?

Die Bedingungen und der Vorgang bei der Beendigung des Vertrags über die Gewährung des Bausparkredits, einschließlich der Definierung von weiteren Rechten und Pflichten, werden im Vertrag über die Gewährung des Bausparkredits festgelegt.

In den im Vertrag über die Gewährung des Bausparkredits genannten Fällen oder in anderen Fällen gemäß den Rechtsvorschriften haben wir das Recht, vom Vertrag über die Gewährung des Bausparkredits zurückzutreten und eine unverzügliche Tilgung des gewährten Bausparkredits, samt ausbezahlter staatlicher Förderung, den Vertragsstrafen, anfallenden Kosten und mit diesem Bausparkredit zusammenhängenden Preisen zu verlangen.

Durch den Rücktritt vom Vertrag über die Gewährung des Bausparkredits bleibt unser Recht auf die vereinbarte Vertragsstrafe, auf den Ersatz des durch die Verletzung des Vertrags über die Gewährung des Bausparkredits oder der einschlägigen Rechtsvorschriften entstandenen Schadens, auf die Preise der für Sie bereits erbrachten Dienstleistungen und auf die vereinbarten Zinsen und die Verzugszinsen aus den durch den Vertrag über die Gewährung des Bausparkredits, von dem zurückgetreten wurde, begründeten Forderungen unberührt.

12. Weitere Bedingungen des Bausparkredits

12.1. Wie sind die weiteren Kreditbedingungen?

Weitere Bedingungen sind Ihrem Vertrag über die Gewährung des Bausparkredits zu entnehmen.

Sofern wir keine anderweitige schriftliche Vereinbarung treffen, finden auf unsere gegenseitigen Rechtsverhältnisse bezüglich des Bausparkredits die vorangehenden Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkasse entsprechende Anwendung.

DER ÜBERBRÜCKUNGSKREDIT

13.1. Was ist ein Überbrückungskredit?

Für die Lösung Ihres Wohnbedarfs in der Zeit, in der die Bedingungen für die Gewährung des Bausparkredits noch nicht erfüllt sind, können wir Ihnen den Überbrückungskredit gewähren. Wir sind berechtigt, Ihnen den Überbrückungskredit maximal in der Höhe des Zielbetrags zu gewähren.

Den Antrag auf den Überbrückungskredit stellen Sie schriftlich und auch der Vertrag über die Gewährung des Überbrückungskredits und des Bausparkredits wird schriftlich abgeschlossen. Die konkreten Bedingungen der Gewährung des Überbrückungskredits sind der Gegenstand der jeweiligen, zwischen uns und ihnen abgeschlossenen Vertragsdokumentation.

Sofern wir keine anderweitige schriftliche Vereinbarung treffen, finden auf unsere gegenseitigen Rechtsverhältnisse bezüglich des Überbrückungskredits die vorangehenden Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkasse entsprechende Anwendung.

ZUM SCHLUSS

14.1. Wie ist Ihr Geld versichert?

Ihre Geldmittel, samt allen Zinsen auf Ihren Konten, sind von Gesetzes wegen in der Nationalwährung der Tschechischen Republik versichert.

Unsere Bausparkasse ist am System der Einlagenversicherung beteiligt, das vom Fonds für Einlagenversicherung betrieben wird. Sollten wir nicht imstande sein, Ihnen Ihr Geld auszuzahlen, der Fonds für die Einlagenversicherung zahlt Ihnen an bestimmten Auszahlungsstellen einen Ersatz für Ihre versicherten Einlagen aus. Die Ersatzhöhe ist gesetzlich festgelegt und sie ist der Mitteilung der Bausparkasse zu entnehmen.

14.2. Welcher Aufsicht unterliegen wir?

Als eine Bankanstalt unterliegen wir der Bankaufsicht der Tschechischen Nationalbank. Die Staatsaufsicht über die Einhaltung der Bedingungen für die Gewährung der staatlichen Förderung zum Bausparen erfolgt durch das Finanzministerium.

14.3. Wie ist das Verfahren bei der Entziehung der Banklizenz?

Bei der Entziehung der Banklizenz oder beim Untergang der Bausparkasse der Tschechischen Sparkasse verfährt man Ihnen als Bausparer gegenüber in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften.

14.4. Wie ist der Vorgang bei der teilweisen Ungültigkeit dieser Bedingungen?

Sollte ein Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkasse aus beliebigen Gründen ungültig oder undurchsetzbar werden und kann er durch eine ähnliche Bestimmung des geltenden Rechts ersetzt werden, so wird der jeweils ungültige Teil durch die entsprechende Bestimmung des geltenden Rechts ersetzt. Eine solche Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkasse gilt nicht als wesentlich und gilt nicht als Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkasse, bei der man den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen spezifizierten Vorgang für eine Änderung anwenden muss.

14.5. Ab wann gelten diese Bedingungen?

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkasse wurden durch den Beschluss des Finanzministeriums vom 23. 10. 2013 unter der Akten-Nr. MF-105535/2013/36 gebilligt, und das mit Kraft ab 1. 1. 2014.

In Bezug auf die natürlichen und juristischen Personen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkasse ab 1. 1. 2014.

Wir vereinbaren hiermit, dass die Rechte und Pflichten aus den Verträgen über unsere Dienstleistungen, auf welche sich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkasse beziehen, sich ab 1. 1. 2014 nach dem Gesetz Nr. 89/2012 GBl., BGB, richten.

Wenn Sie einen Vertrag haben, auf welchen sich die allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen, und der vor dem Inkrafttreten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkasse (1. 1. 2014) abgeschlossen wurde, so können wir schriftlich vereinbaren, dass sich Ihr Vertrag nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkasse richtet.

Bausparkasse der Tschechischen Sparkasse AG

Ing. Jiří Plíšek, MBA, v. r.
Vorstandsvorsitzender

Ing. Jan Diviš, v. r.
stellvertretender Vorstandsvorsitzender